Das Problem
Corona beherrscht unseren Alltag. Baden-Württemberg startet mit Reihenuntersuchungen in Pflegeheimen bei nichterkrankten Menschen. Für die Abstrichentnahme und die dazugehörigen Hausbesuche wurden kurzfristig die Pseudoziffern 99533-99538 geschaffen und kennzeichnen damit die Abrechnung über das Land Baden-Württemberg.
Das funktioniert ohne Zutun bei allen GKV-Versicherten und muss uns nicht weiter beschäftigten, findet die Verrechnung doch durch die KV statt,
Problematisch ist das Ganze aber bei den „Sonstigen Kostenträgern“ und bei Privatversicherten – die dürfen/können freilich nicht so abgerechnet werden.
Die Lösung
Für „Sonstige Kostenträger“ und Privatversicherte muss die Abrechnung über folgenden „Pseudo“-Kostenträger/-versicherten laufen:
Einheitliche Versichertennummer: 61900
IK: 100061900
Kostenträgername: Land BW / SM (SARS-CoV-2)
1. Anlage des Kostenträgers (einmalig)
Der Kostenträger muss zunächst angelegt werden. Dazu Aufruf PSK. Hier nun Klick auf „Erfassen“, dann die Maske folgendermaßen ausfüllen:
2. Anpassung der Versichertendaten beim individuellen Patienten
Für die Abrechnung des Abstriches muss dann letztlich der generierte Kostenträger bei den jeweiligen Patienten angegeben werden. Leider führt aber die Versichertennnummer 61900 zu einem Syntaxfehler in der Abrechnungsprüfung – eine Übermittlung zur KV ist so nicht möglich.
Hier muss beim Patienten selbst die Versichertennummer angepasst werden. Dazu Aufruf von AP im jeweiligen Patienten, dort dann manueller Eintrag der Versichertennummer 100061900. Wichtig: es dürfen keine Leerstellen dahinter verbleiben! Nun bringt die Abrechnungsprüfung keinen Syntaxfehler mehr!
Besteht die Möglichkeit dies bei den Kassenpatienten zu machen ohne einen zweiten Patienten anzulegen?
Natürlich. Man kann einen Kassenwechsel initiieren, dann Abstrichschein erstellen und Abstrich abrechnen, dann wieder Kassenwechsel zurück. Sie brauchen dann aber auch für jeden Kostenträger einen Schein. Letztlich ist dieser Weg umständlicher!