Ziel: Das Geriatrische Basisassessment (GBA) darf bei den entsprechenden Voraussetzungen nach EBM zweimal jährlich abgerechnet werden. Die Bedingungen für die Abrechenbarkeit sind neben des Patientenalters an geriatrietypische Diagnosen gebunden. Unter dem 70. Lebensjahr ist darüber hinaus das GBA bei Alzheimer- und
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