Einmal mehr werden wir mit den unsäglichen Regularien des KV-Systemes traktiert: Um ab April 2018 an den Laborbonus zu gelangen genügt nicht mehr eine Ausschlussziffer, vielmehr sind nun ggf. mehrere Ausschlussziffern nebeneinander notwendig/zulässig, die uns dann lediglich definierte Laborparameter budgetfrei
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