Patientenliste: Geriatrisches Basisassessment möglich und auch abrechenbar

Ziel:

Das Geriatrische Basisassessment (GBA) darf bei den entsprechenden Voraussetzungen nach EBM zweimal jährlich abgerechnet werden. Die Bedingungen für die Abrechenbarkeit sind neben des Patientenalters an geriatrietypische Diagnosen gebunden. Unter dem 70. Lebensjahr ist darüber hinaus das GBA bei Alzheimer- und Parkinsonpatienten möglich. Mit der Patientenliste sollen zuverlässig Patienten aus dem Patientenstamm gefiltert werden, bei denen das GBA abrechenbar ist.

Vorgaben:

  • als GBA-Ziffern existieren die 03360 (KV-System) und die 03240 (einige Verträge der hausarztzentrierten Versorgung HzV)
  • L-Zeilen bezeichnen KV-Leistungsziffern
  • L7-Zeilen bezeichnen HzV-Leistungsziffern
  • es werden nur die betreffenden Patienten > 70 Jahre gesucht
  • Verstorbene und Privatpatienten sollen nicht erscheinen
  • vorliegende Krankheiten sind korrekt verschlüsselt – als Anhalt die bei uns hinterlegten wichtigsten Diagnosen, die auch bei GBA mitdokumentiert werden:
    • Pflegestufe (Z74.9)
    • Gehbehinderung (R26.8)
    • Sturzneigung (R29.6)
    • Rollstuhlpflicht (Z99.3)
    • Altersgebrechlichkeit (R54)
    • Immobilität (R26.3)
    • Harninkontinenz (R32)
    • Stuhlinkontinenz (R15)
    • Altersschwindel (R42)
    • Gewichtsverlust (R63.4)
    • mangelnde Körperpflege (R46.0)
    • Schluckstörung (R13.9)
    • Altersdepression (F32.9)
    • Parkinson (G20.1)
    • Alzheimer (F00.9 + G30)
    • Vaskuläre Demenz (F01)
    • spastische Lähmung (G81.1)
    • schlaffe Lähmung (G81.0)

Konfiguration der Patientenliste:

Modifikation:

Durch einen Klick auf „Sofortprüfung in Karteikarte“ kann diese Liste auch gut im Alltagsbetrieb verwendet werden: immer wenn die Daten eines Patienten gespeichert werden, bei dem ein GBA durchgeführt und abgerechnet werden könnte erscheint eine entsprechende Meldung. Auch die Verknüpfung mit einen Patientenmarker ist denkbar. 

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