Ziel:
Seit dem Quartal II/2017 wurde der altbekannte „Hämoccult-Test“ in der Früherkennungsdiagnostik vom neuen quantitativen immunologischen Stuhltest (iFOBT) abgelöst. Die Vergütung für den Veranlasser für Abgabe des Tests und Aufklärung darüber durchaus gut – umso schlimmer, wenn die Ziffer dann vergessen wird abzurechnen. Besonders tricky wird das im HzV-Umfeld in Baden-Württemberg, ist doch der iFOBT (zum heutigen Stand) lediglich im Ziffernkranz des HzV-Vertrages der AOK enthalten – bei allen anderen HzV-Verträgen darf und kann die zugehörige Ziffern 01737 also über einen zusätzlichen KV-Schein abgerechnet werden.
Vorgaben:
- als Abrechnungsziffer nach EBM gilt die 01737
- L-Zeilen bezeichnen KV-Leistungsziffern
- L7-Zeilen bezeichnen HzV-Leistungsziffern
- Patienten im HzV-Vertrag der AOK sollen aus der Suche ausgeschlossen werden
- Privatpatienten sollen aus der Suche ausgeschlossen werden
- Laborergebnisse werden in die Y-Zeile geschrieben
- das Labor übermittelt die iFOBT-Befund mit der Einleitung „iFOBT Hämoglobin im Stuhl= (…)“
- Ziffern sollen erst bei Übermittlung des Ergebnisses in die L-Zeile eingetragen werden
Konfiguration der Patientenliste:
Modifikation:
Durch einen Klick auf „Sofortprüfung in Karteikarte“ kann diese Liste auch gut im Alltagsbetrieb verwendet werden: immer wenn die Daten eines Patienten gespeichert werden, bei dem ein iFOBT-Ergebnis vorliegt, bei dem aber die 01737 noch nicht abgerechnet ist erscheint eine entsprechende Meldung. Auch die Verknüpfung mit einen Patientenmarker ist denkbar.
Vielen Dank für Ihre Arbeit und die Listen! 🙂