Patientenliste: iFOBT bei allen Patienten korrekt abrechnen

Ziel:

Seit dem Quartal II/2017 wurde der altbekannte „Hämoccult-Test“ in der Früherkennungsdiagnostik vom neuen quantitativen immunologischen Stuhltest (iFOBT) abgelöst. Die Vergütung für den Veranlasser für Abgabe des Tests und Aufklärung darüber durchaus gut – umso schlimmer, wenn die Ziffer dann vergessen wird abzurechnen. Besonders tricky wird das im HzV-Umfeld in Baden-Württemberg, ist doch der iFOBT (zum heutigen Stand) lediglich im Ziffernkranz des HzV-Vertrages der AOK enthalten – bei allen anderen HzV-Verträgen darf und kann die zugehörige Ziffern 01737 also über einen zusätzlichen KV-Schein abgerechnet werden.

Vorgaben:

  • als Abrechnungsziffer nach EBM gilt die 01737
  • L-Zeilen bezeichnen KV-Leistungsziffern
  • L7-Zeilen bezeichnen HzV-Leistungsziffern
  • Patienten im HzV-Vertrag der AOK sollen aus der Suche ausgeschlossen werden
  • Privatpatienten sollen aus der Suche ausgeschlossen werden
  • Laborergebnisse werden in die Y-Zeile geschrieben
  • das Labor übermittelt die iFOBT-Befund mit der Einleitung „iFOBT Hämoglobin im Stuhl= (…)“
  • Ziffern sollen erst bei Übermittlung des Ergebnisses in die L-Zeile eingetragen werden

Konfiguration der Patientenliste:

Modifikation:

Durch einen Klick auf „Sofortprüfung in Karteikarte“ kann diese Liste auch gut im Alltagsbetrieb verwendet werden: immer wenn die Daten eines Patienten gespeichert werden, bei dem ein iFOBT-Ergebnis vorliegt, bei dem aber die 01737 noch nicht abgerechnet ist erscheint eine entsprechende Meldung. Auch die Verknüpfung mit einen Patientenmarker ist denkbar. 

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